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Was ist Häusliche Gewalt?

Häusliche Gewalt betrifft Frauen, Männer, Kinder und Jugendliche in jeder Altersgruppe, in jeder sozialen Schicht und in jeder Nachbarschaft. Auch Kinder erleben Häusliche Gewalt oft mit, direkt oder indirekt.

Häusliche Gewalt umfasst alle Formen von Gewalt, die zwischen Menschen in engen sozialen Beziehungen auftreten und meist in Partnerschaften oder Ex-Partnerschaften stattfinden. Meistens sind Frauen betroffen, die Täter sind überwiegend Männer. Kinder sind dabei immer mitbetroffen, auch wenn sie nicht selbst angegriffen werden.

Formen Häuslicher Gewalt

  • Psychische Gewalt z.B.  Einschüchterung, Drohungen, Beleidigungen, Kontrollverhalten, u.a.
  • Körperliche Gewalt z.B:  Schlagen, Schubsen, Würgen, u.a.
  • Sexualisierte Gewalt z.B.  Vergewaltigung, Nötigung, Belästigung, u.a.
  • Soziale Gewalt z.B  Isolierung von Freund*innen und Familie, Verbieten von Kontakten, u.a.
  • Digitale Gewalt z.B. Kontrolle von Handy oder Laptop, Abhörsysteme, Videoüberwachung, u.a.
  • Ökonomische Gewalt z.B.  Kontrolle über Geld und Konto, Arbeitsverbot, Schulden aufzwingen, u.a.

Häusliche Gewalt und Kinder?

Für Kinder ist das Zuhause normalerweise ein Ort von Sicherheit und Geborgenheit. Erleben sie jedoch Häusliche Gewalt zwischen ihren Eltern, sind sie immer mitbetroffen, unabhängig davon, ob sie die Gewalt direkt beobachten oder nur hören. Das Aufwachsen in einer von Angst, Anspannung und Unsicherheit geprägten Atmosphäre kann ihre emotionale, soziale und körperliche Entwicklung erheblich beeinträchtigen. Wie stark Kinder betroffen sind, hängt unter anderem von ihrem Alter, ihrer Persönlichkeit, ihrer Resilienz sowie von Dauer und Intensität der Gewalterfahrungen ab.

Mögliche Folgen zeigen sich auf verschiedenen Ebenen: Kinder entwickeln häufig Ängste, Schuld- oder Schamgefühle und sorgen sich um die Sicherheit ihrer Familie. Manche reagieren mit Rückzug und Unsicherheit, andere mit Aggressivität oder übermäßiger Anpassung. Häusliche Gewalt kann zudem die Eltern-Kind-Bindung belasten,

Loyalitätskonflikte auslösen oder dazu führen, dass Kinder früh Verantwortung innerhalb der Familie übernehmen (Parentifizierung). Auch Konzentrations- und Lernschwierigkeiten, psychosomatische Beschwerden wie Kopf- oder Bauchschmerzen sowie Schlaf- und Essprobleme können auftreten. Langfristig besteht ein erhöhtes Risiko für psychische Erkrankungen und die Übernahme problematischer Konfliktmuster in späteren Beziehungen.

Die genannten Auffälligkeiten sind keine eindeutigen Beweise für Häusliche Gewalt, sollten jedoch als mögliche Hinweise auf eine erhebliche Belastung ernst genommen werden. Gerade wenn Fachkräfte oder Angehörige den Eindruck haben, dass „etwas nicht stimmt“, lohnt es sich, aufmerksam hinzusehen und mögliche Unterstützungsbedarfe zu prüfen.

Was Fachkräfte tun können

Wenn sich ein Kind oder eine Jugendlicher anvertraut und von erlebter oder miterlebter Gewalt berichtet, ist das ein besonders sensibler Moment. Oft geschieht dies nicht direkt, sondern in Andeutungen oder bruchstückhaften Erzählungen. Solche Hinweise sollten ernst genommen werden.

Wichtig ist, dem Kind ruhig, wertschätzend und einfühlsam zu begegnen. Hören Sie aufmerksam zu, ohne zu drängen oder suggestive Fragen zu stellen. Zeigen Sie, dass Sie dem Kind glauben, und bestärken Sie es darin, dass es richtig war, sich anzuvertrauen.

Geben Sie keine Versprechen, die Sie nicht einhalten können, etwa absolute Vertraulichkeit. Erklären Sie stattdessen altersgerecht, welche Schritte zum Schutz des Kindes notwendig sein können. Machen Sie deutlich, dass Gewalt niemals in Ordnung ist und dass Kinder keine Verantwortung dafür tragen.

Kinder brauchen die Sicherheit zu wissen, dass sie nicht allein sind, dass Erwachsene für ihren Schutz verantwortlich sind und dass es Unterstützung gibt.

Wenn sich im Kontakt mit Kindern und Jugendlichen Anhaltspunkte für eine mögliche Kindeswohlgefährdung ergeben, ist eine fachliche Gefährdungseinschätzung unter Berücksichtigung der jeweils einschlägigen rechtlichen Grundlagen (insbesondere § 8a SGB VIII bzw. § 4 KKG) sowie des Schutzkonzepts der eigenen Einrichtung vorzunehmen. Dabei ist das weitere Vorgehen stets im Team bzw. mit der zuständigen Einrichtungsleitung abzustimmen. Je nach Situation kann zudem eine insoweit erfahrene Fachkraft beratend hinzugezogen werden. Ziel ist es, das Gefährdungsrisiko fachlich einzuordnen und geeignete Schritte zum Schutz des Kindes oder Jugendlichen zu planen.